CIP-Pool
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Was ist der CIP-Pool ?

Unter CIP-Pool verstehen sich alle Rechner in den Rechnerräumen 01.155 und 02.151 im ersten und zweiten Stock des Informatik-Hochhauses Martensstraße 3. Die Räume sind jeden Werktag von 06:00 bis 20:30 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten haben nur Besitzer von Magnetkarten Zugang (dies gilt auch für die Hochhaus-Eingangstür).

Jeder Informatikstudent und jede Informatikstudentin bekommt im ersten Semester eine Benutzungsberechtigung (login) auf diesen Rechnern, das er bzw. sie für die Dauer des gesamten Studiums behält. Studenten des Grundstudiums dürfen die Rechner des zweiten Stocks jedoch nur unter besonderen Umständen benutzen, z.B. falls die spezielle Hardware benötigt wird. In jedem Fall haben jedoch Studenten des Hauptstudiums im 2. Stock Vorrang und es ist dort besonders auf Einhaltung von Ruhe zu achten. Insbesondere ist es nicht gestattet, sich an den Rechnern im 2. Stock zu unterhalten, sei es auf die Arbeit bezogen oder nicht. Allgemeiner Übungsbetrieb und Gruppenarbeit findet nur im 1. Stock statt.

Der Pool wird hauptsächlich von einer Gruppe von Studenten betreut, den sogenannten CIP-Betreuern. An sie kann man sich bei Problemem mit der Installation, d.h. abgestürzten Rechnern, nicht laufender Systemsoftware usw. wenden. Bitte die Hinweise zu vollständigen Fehlermeldungen beachten. Den Benutzern ist es untersagt, Veränderungen jedweder Art an der Hardware vorzunehmen, insbesondere dürfen keine Geräte ein- oder ausgeschaltet oder umgesteckt werden oder versucht, Rechner zu booten.

Betriebsphilosophie: Die Rechner im CIP-Pool sind in erster Linie Arbeitsplatzrechner, d.h. für Übungen im Rahmen von Vorlesungen (Raum 01.155, für Gruppenarbeiten) und Anfertigen der Studien- und Diplomarbeiten (Raum 02.151, deshalb ist hier besonders auf Einhaltung von Ruhe zu achten). Es wird also davon ausgegangen, daß die Rechner im allgemeinen zum Editieren und Compilieren benutzt werden - rechenintensive oder langlaufende Programme ("daemons") sind nur mit vorheriger Genehmigung der Administratoren zulässig. Private Tätigkeiten sind erlaubt, sofern diese ein sinnvolles Maß (bzgl. Netz- und CPU-Belastung als auch Arbeitsplatzbelegung) nicht überschreiten und den Betrieb nicht behindern. Spiele sind nur außerhalb der Stoßzeiten gestattet. Der Speicherplatz, der für private Verwendung außerhalb von Projekten vergeben wird, ist jedoch gering.

Der Name "CIP" rührt her von einem Projekt des Bundes mit dem Namen "Computer-Investitions Programm". Es ist daher eine in Deutschland relativ verbreitete Bezeichnung für studentische Rechnerpools. Im Ausland ist das Acronym dagegen weitgehend unbekannt.

Siehe auch:
Erwerb eines logins
Beschreibung der Hardware im CIP-Pool
Benutzungsrichtlinien für die Rechenanlagen des CIP-Pools